Aufnahmebedingungen und Leistungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Verband ist eine professionelle Tätigkeit als FilmautorIn im Bereich Regie, Drehbuch und Autorenproduktion. Die filmische Tätigkeit bildet die ökonomische Existenzgrundlage und mindestens die Hälfte der Zeit wird dafür eingesetzt. Mindestens ein Film muss öffentlich aufgeführt worden sein (Kino, Festival, Fernsehen). Für die Aufnahme sind Spiel-, Dokumentar-, Kurz-, Animations- und Experimentalfilme zulässig, wichtig sind unabhängige Produktionsbedingungen. In Fällen von Co-Autorenschaft (gilt nur im Bereich Drehbuch) wird die Rechteaufteilung unter den Autoren als Massstab genommen, und zwar muss die antragstellende Person nachweislich mind. 50 % der Rechte innehaben.
Mitgliederbeitrag
- CHF 500.- ab dem vierten Jahr der Mitgliedschaft
- CHF 250.- in den ersten drei Jahre der Mitgliedschaft und für Mitglieder, die in Schwesterverbänden der angrenzenden Länder organisiert sind.
- ab CHF 125.- für Gönnermitglieder, welche uns ideell und finanziell unterstützen
Seinen Mitgliedern bietet der Verband
- Interessenvertretung in allen film-, kultur- und berufspolitischen Belangen und regelmässige Information via Homepage, verbandsinternen Newsletter und Cinébulletin.
- Auskunft, Dokumentation, Beratung und Abklärungen sowie Vermittlung an zuständige Organe bei Fragen im Zusammenhang mit dem Filmschaffen (Recht, Soziale Sicherheit, Steuern und Betriebswirtschaft)
- Rechtsschutz- und Prozessfonds: Im Zusammenhang mit der Tätigkeit als FilmautorIn und wenn der Konfliktgegenstand von allgemeinem Interesse für die Verbandsmitglieder ist, kann dem Vorstand ein Gesuch um juristische Beratung oder um Prozessunterstützung gestellt werden.
- Persönliche Plattform auf unserer Homepage: Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verbandshomepage vorzustelle.
- Weitere Leistungen: Mitgliederausweis und Akkreditierung an den Schweizer Filmfestivals (Solothurner Filmtage, Visions du réel, Filmfestival Locarno). Organisation von Veranstaltungen und Rencontres sowie ideelle und finanzielle Unterstützung von Projekten und Aktionen für das unabhängige Filmschaffen.
Bevor Sie sich als neues Mitglied anmelden, lesen Sie bitte die Statuten, insbesondere Artikel 4 (ordentliche Mitglieder). Senden Sie den Antrag mit den Beilagen zu Handen des Vorstandes an das Verbandsbüro.